Deutscher Mieterbund und sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordern Rücknahme der BEG-Förderkürzungen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW üben scharfe Kritik an der kurzfristig am 21. Juli 2026 in Kraft getretenen massiv gekürzten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit wenigen Tagen Vorlauf hat die Bundesregierung die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher langfristig geplanter Projekte zur klimagerechten Anpassung des Wohnungsbestands deutlich verschlechtert. Bereits der zuvor kurzfristig verhängte Förderstopp bedeutete das abrupte Aus für langjährig vorbereitete Vorhaben und führt bei den betroffenen Wohnungsunternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Die Änderungen haben zu erheblicher Verunsicherung bei den mehr als 3.000 sozial orientierten Wohnungsunternehmen geführt. Das Ergebnis eines solchen Vorgehens ist ein gefährlicher Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit der Förderprogramme des Bundes.
Die Kürzungen sind unsozial, kurzsichtig und klimapolitisch verantwortungslos. Sie treffen ausgerechnet den vermieteten Mehrfamilienhausbestand, in dem besonders viele Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen leben und zugleich besonders große CO₂-Einsparungen durch Sanierungen erzielt werden können.
Die förderfähigen Kosten werden ausgerechnet für Mehrfamilienhäuser drastisch reduziert. Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von bisher 360.000 Euro auf nur noch 153.000 Euro, eine Kürzung um 57,5 Prozent. Die Folgen sind eindeutig: Die durch die Kürzung zusätzlich entstehenden Kosten werden auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt, sozial orientierte Vermieter müssen ihre Investitionspläne zusammenstreichen und dringend notwendige Klimaschutzmaßnahmen werden verschoben oder vollständig aufgegeben.
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes:
„Über die Hälfte der Mieterinnen und Mieter gehört zum untersten Einkommensdrittel. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen müssen einen immer größeren Teil ihres Einkommens für das Heizen ausgeben und sind von steigenden Energiepreisen besonders betroffen. Die BEG-Förderung unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und sie reduziert die Höhe der auf die Miete umlagefähigen Modernisierungskosten. Beides trägt zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern bei und kommt ihnen direkt zugute. Die massiven Kürzungen der BEG-Förderung stellen ein erhebliches Kostenrisiko für Mieterhaushalte dar und müssen umgehend zurückgenommen werden.“
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Diese Kürzung ist ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende. Wohnungsunternehmen haben über Jahre mit großem Aufwand geplant, gerechnet und nach Lösungen gesucht, die Klimaschutz und bezahlbare Mieten miteinander verbinden. Die Bundesregierung zieht diesen Planungen nun praktisch über Nacht den Boden unter den Füßen weg. Zugleich konzentriert sie die Förderung auf höchste Effizienzstandards und lässt kostengünstige Maßnahmen mit großer CO₂-Wirkung außen vor. Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar. So verhindert man Sanierungen, statt sie zu beschleunigen.“
Die klimagerechte Anpassung von Wohngebäuden benötigt jahrelange Planung, verlässliche Finanzierung und dauerhaft kalkulierbare politische Rahmenbedingungen. Förderbedingungen mit minimalem Vorlauf zu verschlechtern, zerstört Vertrauen und Investitionssicherheit weit über die unmittelbar betroffenen Projekte hinaus.
Besonders widersprüchlich ist, dass einkommensabhängige Boni weiterhin im Wesentlichen selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen. Millionen Mieterhaushalte in Mehrfamilienhäusern erhalten keinen vergleichbaren Schutz. Die Bundesregierung verschärft damit eine soziale Schieflage, statt sie zu beseitigen.
GdW und Deutscher Mieterbund fordern die Bundesregierung auf, die Kürzungen zurückzunehmen und die Förderbedingungen grundlegend zu korrigieren. Notwendig sind insbesondere:
- die Wiederherstellung einer angemessenen Förderhöhe für Mehrfamilienhäuser,
- eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum,
- ein wirksamer Sozialbonus für Wohnungsbestände mit bezahlbaren Mieten,
- eine stärkere Förderung energetisch besonders schlechter Gebäude,
- ein verlässlicher Bestandsschutz für bereits geplante Vorhaben sowie
- langfristig kalkulierbare Förderbedingungen ohne kurzfristige Systemwechsel.
Wer die sozialverträgliche Finanzierung der Gebäudesanierung beschädigt, gefährdet bezahlbares Wohnen und verfehlt die Klimaziele. Diese Reform spart nicht nur an der Förderung, sie spart am Klimaschutz selbst. Die Rechnung zahlen die Mieterinnen und Mieter, die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und am Ende die gesamte Gesellschaft.
